Was veröffentlicht werden darf und was als erledigt gilt
Diese Seite legt die Kriterien offen. Eine Ablehnung heißt, eines davon zu wählen, und jedes sagt, ob es nachzuholen ist – so eine überprüfbare Liste schreibt kein Betrüger.
Einen Auftrag einstellen
- Der erste Auftrag eines neuen Werbetreibenden geht immer in die Prüfung; danach läuft es nach Kategorie. Das ist keine Deko – im Code landet der erste Auftrag immer in der Prüf-Warteschlange.
- „Bezahlte Drittanbieter-Werbung nach Ergebnis“ ist bei manchen Plattformen laut Bedingungen verboten. Diese Markierung steht im Plattform-Wörterbuch und sperrt solche Kategorien beim Einstellen – ohne sie würden wir dir beibringen, deren Regeln zu brechen.
Was als erledigt gilt – die sieben Kriterien
- 1
Auf dem Screenshot sind die verlangten Zahlen nicht zu sehen
NachzuholenBeitrag öffnen → auf „Statistiken“ tippen → Screenshot. Einer genügt.
- 2
Der Beitrag ist noch nicht lange genug online
NachzuholenWarte, bis die verlangte Zeit vorbei ist, und tippe dann auf „Erneut senden“.
- 3
Die Zahlen erreichen die Anforderung noch nicht
NachzuholenGib ihnen Zeit zu wachsen und sende es dann erneut.
- 4
Der Link öffnet nicht, oder der Inhalt wurde gelöscht
Dieses lässt sich nicht nachholen
- 5
Der Inhalt ist nicht das, was der Auftrag verlangt hat
Dieses lässt sich nicht nachholen
- 6
Dieser Beitrag wurde schon einmal eingereicht
Dieses lässt sich nicht nachholen
- 7
Diese Einreichung wurde von unseren Risikoprüfungen markiert
Dieses lässt sich nicht nachholen
Nach einer Ablehnung: Einspruch
Wer deine Arbeit prüft, bezahlt sie auch – er ist Käufer und Richter zugleich. Deshalb gehört zu jeder Ablehnung ein Einspruchsweg, den jemand von der Plattform ansieht. Das ist keine Höflichkeit, sondern der einzige Ausweg.