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Was veröffentlicht werden darf und was als erledigt gilt

Diese Seite legt die Kriterien offen. Eine Ablehnung heißt, eines davon zu wählen, und jedes sagt, ob es nachzuholen ist – so eine überprüfbare Liste schreibt kein Betrüger.

Einen Auftrag einstellen

  • Der erste Auftrag eines neuen Werbetreibenden geht immer in die Prüfung; danach läuft es nach Kategorie. Das ist keine Deko – im Code landet der erste Auftrag immer in der Prüf-Warteschlange.
  • „Bezahlte Drittanbieter-Werbung nach Ergebnis“ ist bei manchen Plattformen laut Bedingungen verboten. Diese Markierung steht im Plattform-Wörterbuch und sperrt solche Kategorien beim Einstellen – ohne sie würden wir dir beibringen, deren Regeln zu brechen.
Plattformen →

Was als erledigt gilt – die sieben Kriterien

  1. 1

    Auf dem Screenshot sind die verlangten Zahlen nicht zu sehen

    Nachzuholen

    Beitrag öffnen → auf „Statistiken“ tippen → Screenshot. Einer genügt.

  2. 2

    Der Beitrag ist noch nicht lange genug online

    Nachzuholen

    Warte, bis die verlangte Zeit vorbei ist, und tippe dann auf „Erneut senden“.

  3. 3

    Die Zahlen erreichen die Anforderung noch nicht

    Nachzuholen

    Gib ihnen Zeit zu wachsen und sende es dann erneut.

  4. 4

    Der Link öffnet nicht, oder der Inhalt wurde gelöscht

    Dieses lässt sich nicht nachholen

  5. 5

    Der Inhalt ist nicht das, was der Auftrag verlangt hat

    Dieses lässt sich nicht nachholen

  6. 6

    Dieser Beitrag wurde schon einmal eingereicht

    Dieses lässt sich nicht nachholen

  7. 7

    Diese Einreichung wurde von unseren Risikoprüfungen markiert

    Dieses lässt sich nicht nachholen

Nach einer Ablehnung: Einspruch

Wer deine Arbeit prüft, bezahlt sie auch – er ist Käufer und Richter zugleich. Deshalb gehört zu jeder Ablehnung ein Einspruchsweg, den jemand von der Plattform ansieht. Das ist keine Höflichkeit, sondern der einzige Ausweg.